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Darin u.a.: Entwurf eines Gesetzes über die Behandlung und Bestrafung ausserhelicher Schwangerschafts- und Geburtsfälle im Kanton Zug; Verordnung über die Aufnahme des Geniessverhörs mit einer ausserehlich niederkommenden Weibsperson, Gesetz über die Behandlung und Bestrafung ausserhelicher Schwangerschafts- und Geburtsfälle im Kanton Zug 1836.