Schulkommission
Title
Schulkommission
Reference Code / Identification number
E.9
Stage
Bestand
Period of origin
1857 - 2014
Altsignatur
G 1
Provenance
Schulkommission
Bestandsgeschichte
Die erste protokollierte Sitzung des sogenannten "Schulrathes", wie die Schulkommission (SK) zunächst bezeichnet wurde, fand am 16.12.1857 statt (E.9-1.1). Neben der Reglung und Organisation des jeweiligen Schuljahres, beschäftigte die SK sich unter anderem mit den Lehrerwahlen, der Lehrer- und Lehrqualität, Problemen mit Schülern und der Organisation von Veranstaltungen. Eine klare Definition der Kommissionaufgaben ist zu diesem Zeitpunkt nicht im Protokoll vorhanden, jedoch kann durch konsultieren des kantonalen Schulgesetzes der betreffenden Jahre ein Überblick über diese gewonnen werden. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über einige Strukturen und Aufgaben der SK gegeben:
Struktur und Aufgaben ab 1898
Im Schulgesetz des Kantons Zug (Kanton Zug Gesetze Band 8 §89 – 92, S. 216 – 218) ist festgehalten, dass in jeder Schulgemeinde vom Einwohnerrat eine Schulkommission von mindestens fünf Mitgliedern gewählt werden sollte. Diese hatte die Aufsicht über alle staatlichen Primar- und alle gemeindlich unterstützen Privatschulen ihrer Gemeinde. Die jeweiligen Ortspfarrer waren von Amtes wegen Mitglieder der SK.
Die Aufgaben im Detail sind im Schulgesetz des Kanton Zugs vom 7. November 1898 ersichtlich (Kanton Zug Gesetze Band 8 §89 – 92, S. 216 – 218).
Struktur und Aufgaben ab 1968
1969 wurde festgehalten, dass der Einwohnerrat die Schulkommission auf ordentliche Amtsdauer zu wählen hatte und dass ihr auch Frauen angehören konnten. Es war mindestens je einer der in der Gemeinde wohnhaften Ortspfarrer der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden in die SK zu wählen und die Lehrerschaft musste mit mindestens einer beratenden Stimme vertreten sein (Amtliche Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Kantons Zug Band 19 §70 – 75, S. 502 – 505).
Die SK hatte die öffentlichen gemeindlichen Schulen zu leiten und zu beaufsichtigen und war ermächtigt besondere Disziplinarvorschriften zu erlassen. Der SK oblag die gemeindliche Schulverwaltung, wobei der Schulpräsident das Bindeglied zwischen den kantonalen und den gemeindlichen Schulbehörden zu sein hatte. Eine detaillierte Aufführung der Aufgaben der SK ist im Schulgesetz vom Kanton Zug vom 31. Oktober 1968 zu finden (Amtliche Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Kantons Zug Band 19 §70 – 75, S. 502 – 505).
Struktur und Aufgaben ab 1990
Mit der Einführung des Schulgesetzes 1990 wurde festgehalten, dass der Gemeinderat die SK auf Amtsdauer wählte und diese die gemeindlichen Schulen zu leiten und zu beaufsichtigen hatte. (Amtliche Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Kanton Zugs § 61 S. 711).
Die SK wählte gemäss dem neuen Schulgesetz zur Delegation von Aufgaben Ausschüsse, zu denen als wichtigster der Geschäftsleitende Ausschuss (GA) zählte. Wie bisher setzte die SK aber auch zeitlich begrenzte Arbeitsgruppen ein. Die neue Struktur, gemäss dem 1990 eingeführten Schulgesetz, trat am 01.01.1995 in Kraft. Der Geschäftsleitende Ausschuss wurde 1993 eingesetzt.
Die Schulkommission setzte sich ab 1990 aus der Leitung durch den vom Stadtrat eingesetzten Schulpräsidenten, durch den Vizepräsidenten, zwei Pfarrern, dem Schularzt und 12-14 weiteren Mitgliedern zusammen. Beratend standen der Kommission ein Vertreter der Lehrerschaft, der Rektor, zwei Prorektoren und zwei Abteilungsleiterinnen ad hoc zur Seite.
Der GA bestand aus dem Schulpräsidenten, vier Mitgliedern der Schulkommission, dem Rektor und ad hoc Lehrervertreter, Prorektoren und Abteilungsleiterinnen (E.9-3.20).
Die Mitglieder der SK wurden von den im Stadtrat vertretenen politischen Parteien vorgeschlagen und anteilmässig nach Parteizugehörigkeit der Stadträte ausgewählt, dies ausgenommen des Schulpräsidenten und je einer Vertretung der zwei grossen Landeskirchen.
Revision des Schulgesetzes
Mit einer Revision des Schulgesetzes von 1990 wurde ab Mitte 2006 eine Verkleinerung der Schulkommission beschlossen, die ab 01.01.2007 in Kraft trat. Der GA wurde aufgelöst und die SK verkleinert. Die Aufgaben der SK nach revidiertem Schulgesetz lagen in erster Linie auf. Unterrichtsbesuche sowie die Mitwirkung in pädagogischen Anstellungsverfahren gehörten neu in die Verantwortung der Schulhausleitungen. Es fand eine klare Trennung zwischen strategischer und operativer Ebene statt, womit die SK an Stellenwert im Bereich der Schulaufsicht einbüsste (E.9-3.34, E.9-1.24).
Struktur und Aufgaben ab 2006
Die SK wurde auf fünf stimmberechtigte Mitglieder reduziert. Zudem wurde auf vorberatende Ausschüsse wie den GA verzichtet. Der Anspruch auf Mitgliedschaft in der SK war ab Januar 2007 auf die parteipolitische Zusammensetzung des Stadtrates abgestützt. Der Schulpräsident/ die Schulpräsidentin stand von Amtes wegen der Kommission vor und der Rektor/ Rektorin, sowie eine Lehrerschaftsvertretung hatten ein Antrags- resp. Beratungsmandat.
In der Übergangsphase von Mitte 2006 bis zum In-Kraft-Treten des revidierten Schulgesetzes übernahm die SK die Aufgaben die zuvor dem GA zufielen. Der GA bestand noch bis zum Ende des Kalenderjahres 2006 (E.9-3.34, E.9-1.24).
Die 2007 eingesetzte SK beschloss sich 2009 aufzulösen, nachdem die Sitzverteilung nochmals überarbeitet worden war und strukturelle Anpassungen vorgenommen wurden. Im Januar 2010 setzte die neu strukturierte SK ein, der nun sieben stimmberichtigte Mitglieder angehörten (E.9-1.26).
Neben der Erlassung eines Qualitätsentwicklungskonzepts gemäss den Rahmenbedingungen des Bildungsrates, gehört die Information über den Schulbetrieb, die Schulstruktur und den Entwicklungsstand zu den Aufgaben der SK. Zudem regelt die SK die Unterrichtszeiten und die Zeiten der schulinternen Weiterbildungen. Des Weiteren gehört der Antrag zur Anstellung des Rektors/ der Rektorin und des Schularztes/ der Schulärztin zu den Aufgaben der SK dazu (E.9-3.35.3).
Autorin: Alina Viert, Juli 2019
Order and classification
Position 282 des Ordnungssystems vom 13.04.2016 (V 1.0)
Überlieferungsformen
None
End of protection period
1/1/2045
Anmerkungen
In den Protokollen wird für dieses Gremium bis in die 1960er Jahre auch die Bezeichnung Schulrat verwendet.