GRB Nr. 323 Vereinbarung zwischen dem Kanton Zug und der Stadt Zug über die Erstellung und den Betrieb einer gemeinsamen Telefonanlage (vom 2. November 1976)
GRB Nr. 323 Vereinbarung zwischen dem Kanton Zug und der Stadt Zug über die Erstellung und den Betrieb einer gemeinsamen Telefonanlage (vom 2. November 1976)