Bestandsgeschichte
Bei einer Vormundschaft handelt es sich um den Entzug der rechtlichen Handlungsfähigkeit in Kombination mit einer Vermögensverwaltung infolge einer Geisteskrankheit, -schwäche, Verschwendung, Trunksucht, Misswirtschaft, lasterhaftem Lebenswandel oder Freiheitstrafe, bzw. kann sie auch auf eigenes Begehren angeordnet werden (Art. 370/371/372/386 ZGB).