Publikation: Zuger Zeitung
Ausgabe: 65
Seite: 15
Untertitel: Kürzlich entschied das Bundesgericht, dass die von einer Arealbebauung betroffenen Häuser in der Gartenstadt nicht schützenswert sind. Das freut die Eigentümer, die die Planung nun wieder aufnehmen können.
Autor: Carmen Rogenmoser