Bestandsgeschichte
Bei einer Vormundschaft für Kinder handelt es sich um die rechtliche Fürsorge für eine minderjährige Person in Kombination mit einer Vermögensverwaltung infolge Unmündigkeits, Tod der Eltern, Scheidung, renitenten Verhaltens und/oder bei Wiederverheiratungen (Art. 368/285 ZGB).