Bestandsgeschichte
Die fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) wurde auf Bundesebene per Gesetz auf den 1.1. 1981 eingeführt, da die "administrative Versorgung" der 1974 ratifizierten Europäischen Menschenrechtskonvention widersprach und den Betroffenen einen besseren Rechtsschutz bzw. bessere Rekursmöglichkeiten ermöglichte.