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Publikation: Zuger Zeitung
Ausgabe: 300
Seite: 17
Untertitel: Im Kanton Zug dürfen Schulen bis zu sechs Jahre in Folge befristete Arbeitsverträge ausstellen. Einige regeln gar eine Pensenreduktion nach einer Mutterschaft mit befristeten Verträgen.
Autor: Zoe Gwerder