Bestandsgeschichte
Bei einer Beiratschaft handelt es sich um eine bestimmte Form der Beistandschaft, weil sich die Betreuung auf bestimmte Handlungen der geschützten Person oder die Verwaltung des Vermögens bezieht; die Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird. Massnahme wird seit 1951 eingesetzt (Art. 395 ZGB).