Kind Jugend Familie
Es existiert eine nicht-öffentliche untergeordnete Verzeichnungseinheit.
Titel
Kind Jugend Familie
Signatur
E.52
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1975 - 2016
Provenienz
KJF
Bestandsgeschichte
Die Abteilung Kind Jugend Familie (KJF), welche für Angebote und Dienstleistungen im Bereich von Kindern und Jugendlichen zuständig ist, untersteht dem Bildungsdepartement und wurde im Rahmen der Verwaltungsreform der Stadt geschaffen. Dienststellen aus den zwei Departementen Soziales, Umwelt und Sicherheit (SUS) und Bildung wurden zusammengeführt und neue Aufgaben kamen dazu. Die Abteilung hat im März 2005 die Arbeit aufgenommen und wurde das Kompetenzzentrum der Stadt Zug in den Bereichen familienergänzende Kinderbetreuung sowie Freizeit und soziokulturelle Animation. Die Nachfragen stiegen und die Angebote mussten laufend ausgebaut und angepasst werden. In den Jahren 2006 bis 2008 wollte die Stadt Zug ein internes Instrument für die Angebotssteuerung und Nachfrageschätzung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung einführen, welches die bisherige Bestandesaufnahme ersetzen soll. Die Firma INFRAS für Forschung und Beratung aus Zürich wurde beauftragt, das Instrument für die Abteilung Kind Jugend Familie aufzubereiten (Infras Monitoring).
2009 wurde die Abteilung beauftragt, das Konzept zu überarbeiten und auf die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Der Stadtrat stimmte dem neuen Kinder- und Jugendkonzept der Stadt Zug zu, welches das «Konzept für eine Jugendpolitik in der Stadt Zug» aus dem Jahre 1994 ersetzte. Das Bildungsdepartement wurde beauftragt, bis Frühling 2010 einen Massnahmenplan vorzulegen, der anstehende Umsetzungsschritte definierte.
Als Ausbildungsstätte bot die Abteilung die Möglichkeit, sich im Bereich Betreuung sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit auszubilden. Sie bot Praktikumsplätze sowie auch die Ausbildung zum Praxis-Ausbildner.
Familienergänzende Betreuung im Vorschulalter: Ursprünglich ist die familienergänzende Betreuung bei der Sozial-, Gesundheits- und Umweltabteilung (SGU) angesiedelt.1990 wurde eine Motion für die Schaffung und Unterstützung von Kinderkrippen eingereicht. Im Auftrag des Stadtrats hat das Rektorat der Stadtschulen im Mai 1993 eine Befragung zum Thema familienergänzende Betreuungsformen durchgeführt. 1998 beschliesst der Grosse Gemeinderat (GGR) ein Reglement über Tagesheime und andere familienergänzende Einrichtungen. Der Bezug von Betriebsbeiträgen bedingt vertraglich geregelte Leistungsvereinbarungen. Im Jahr 2000 werden Leistungsvereinbarungen mit den städtisch subventionierten Institutionen Verein Tagesheime Zug (Stampfli und Hofmatt) und der Psychiatrischen Klinik Oberwil (Kinderkrippe Fuchsloch) ausgearbeitet und unterzeichnet. Es werden zusätzliche Plätze benötigt, Angebote ausgebaut und Leistungsvereinbarungen angepasst. 2005/2006 wurden die Kosten aufgrund höherer Budgets evaluiert (Kostenvergleich und Kostendach basierend auf Vergleich mit anderen Städten). Es folgte aufgrund zu hoher Kosten eine Reorganisation (Stadt wies Budget zurück). 2007 wurde schliesslich ein neues Tarifmodell eingeführt. Die Stadt subventionierte Plätze in weiteren Kitas. Neben Kindertagesstätten boten auch Tagesfamilien familienergänzende Betreuung an. 2016 wurde eine Motion zur Einführung von Betreuungsgutscheinen eingereicht und Vorabklärungen getroffen.
Trägerschaften von Kindertagesstätten und Tagesfamilien: Der Verein Tagesheime Zug war Trägerschaft von Tagesheimen. Er betrieb seit 1975 an der General-Guisan-Strasse ein Tagesheim für Kinder Alleinerziehender und wurde durch die katholische und reformierte Kirchgemeinde sowie durch die Einwohnergemeinde unterstützt. Aufgrund der steigenden Nachfrage eröffnete der Verein 1990 in der Überbauung Bergli ein Tagesheim. 1994 kamen die Tagesheime Stampfli und Herti dazu. Die Finanzierung wurde im Tagesheimreglement geregelt und durch den Grossen Gemeinderat (GGR) genehmigt. Die langjährige Präsidentin Margrit Opprecht übergab 1998 ihr Amt an Elsbeth Kamer-Hüsser.
1999 wurden die Tagesheime Stampfi und Herti zusammengelegt. Das Tagesheim Bergli schloss seine Tore. Es folgen der Umzug und die Eröffnung im neuen Tagesheim Hofmatt. 2000 erhält der Verein die Betriebsbewilligung durch die Stadt Zug (Leistungsauftrag mit der Auflage ein Qualitätssicherungssystem einzuführen). 2003 richtet sich die Stadt an den Verein betreffend Übernahme eines weiteren Tagesheims im Quartier Guthirt. Die Tagesheime Zug stimmen zu, unter der Bedingung der Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Führung der Organisationen.
Es folgen die Eröffnungen der Tagesheime Guthirt und Eichwald (Herti 6) sowie neue Leistungsvereinbarungen und Finanzierungsmodelle. Im Frühling 2012 erhalten die Tagesheime Zug nach einer Ausschreibung den Zuschlag, um ab 2013 das Tagesfamilienangebot im Auftrag der Zuger Gemeinden zu führen. Dies, nachdem der bisherige Träger, der Zuger Kantonale Frauenbund, den Leistungsauftrag mit den Gemeinden gekündigt hatte. In Vorbereitung auf die Übernahme wird eine neue Führungsstruktur erstellt. In Zukunft haben die Tagesheime Zug drei Abteilungen. Kindertagesstätten (Kitas), Tagesfamilien und Dienste. 2013 geben sich die Tagesheime Zug den neuen Namen KiBiZ Kinderbetreuung Zug und modernisieren ihren Auftritt.
Schulergänzende Betreuung (Kindergarten, Primar- und Oberstufe): Im März 2001 gelangte das Bildungsdepartement an das Departement Soziales, Gesundheit und Umwelt mit dem Anliegen, die Zuständigkeiten der Departemente im Bereich schulergänzende Angebote zu prüfen. Die Entwicklungen in den Schulbereichen hatten sich in den vorangegangenen zwei Jahrzehnten stark verändert. Es wurden Befragungen durchgeführt, ausgewertet und unter anderem festgehalten, dass eine Stelle fehle, die sich gesamtheitlich um das Thema der schulergänzenden Betreuungsangebote kümmerte.
Die Nachfrage nach schulergänzender Betreuung sowie einem Angebot nach Betreuung während den Ferien war steigend. Die neue Abteilung Kind Jugend Familie (2005) sollte in einem ersten Schritt die Morgenstruktur mit Morgenbetreuung vor dem Unterricht sowie der weitere Ausbau der Mittagstische realisieren. In einem zweiten Schritt sollen bei Bedarf die Nachmittagsbetreuung folgen.
Soziokultur und Quartierarbeit: Der Kanton leistete einen jährlichen Beitrag von CHF 250'000 an den Verein Zuger Jugendtreffpunkte (ZJT) für die offene Jugendarbeit und soziokulturelle Animation. Aufgrund der Finanz- und Aufgabenreform wurden ab 2006 keine Beiträge mehr an die Jugendzentren vergeben. Der Grosse Gemeinderat (GGR) beschloss deshalb 2005 zwei Drittel des Kantonsbeitrags zu übernehmen. Die Leistungsvereinbarung wurde angepasst. In Zusammenarbeit mit der Schule wurden niederschwellige Angebote (Freizeitbetreuungen, Ferienbetreuungen und Veranstaltungen) geplant und umgesetzt, die es den Kindern und Jugendlichen ermöglichten, sich in der Freizeit zu treffen und sich sinnvoll zu beschäftigen.
Bemerkung zum Bestand: Die Registerblätter der Ordner wurden den Dossiers beigegeben, obwohl die Inhalte teils nicht vorhanden waren.
Überlieferungsformen
None
Ende der Schutzfrist
1/1/2047