Bestandsgeschichte
Bei einer Beistandschaft handelt es sich um eine zeitliche begrenzte Schutz- und Fürsorgemassnahme die Person und das Vermögen betreffend infolge einer Krankheit oder einer Abwesenheit; die Person ist z. T. handlungsfähig. Die Massnahme wurde seit 1942 eingesetzt (Art. 392/393/394 ZGB).