StRB Ausrichtung eines städtischen Beitrages an die Bestattungskosten von Stadteinwohnern, die auswärts betattet werden, bzw. an die Todesfallkosten von Stadteinwohnern, die ausserhalb der Gemeinde sterben (vom 7. Dezember 1981)
StRB Ausrichtung eines städtischen Beitrages an die Bestattungskosten von Stadteinwohnern, die auswärts betattet werden, bzw. an die Todesfallkosten von Stadteinwohnern, die ausserhalb der Gemeinde sterben (vom 7. Dezember 1981)