Titel
StRB Nr. 388.12 Sportanlagen: Benutzung öffentlich verwalteter Sportanlagen auf dem Gebiet der Stadt Zug: Gegenseitiger Gebührenverzicht zwischen Kanton und Stadt Zug; Vereinbarung, Sporthalle: Neue Vereinbarung zwischen Kanton und Stadt Zug betreffend Betrieb; Vereinbarung, Änderung Anhang zur Verordnung über die Benützungsgebühren der Sportanlagen der Stadt Zug (Artikel 6 Benützungsgebühren) (vom 1. Mai 2012)