"Schwarze Liste": Kanton Zug ändert seine Praxis (Zuger Zeitung)
ZD.65.2.230_4.2
Einzelstueck
04.12.2021
Schriftgut
n.a.
Publikation: Zuger Zeitung
Ausgabe: 282
Seite: 26
Untertitel: Bisher geschah die Aufnahme in die Liste bei Vorliegen eines Verlustscheins. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass ein Eintrag vorher erfolgen muss.
Autor: Rahel Hug