Benutzung
Hier erfahren Sie, wie Sie unsere Bestände im digitalen Lesesaal recherchieren, bestellen und konsultieren können.
Der digitale Lesesaal umfasst die Bestände der Bibliothek Zug, des Stadtarchivs und des Archivs der katholischen Kirchgemeinde sowie der vier Pfarreien der Stadt Zug.
Sie können in diesen Beständen:
- Recherchieren
- Reproduktionen anfordern
- Einsichtsgesuche einreichen
- Unterlagen zur Konsultation bestellen
Zahlreiche Dossiers und Unterlagen stehen bereits als Digitalisate zur Verfügung. Erkennbar sind diese am blauen Button "Viewer".
Mit dem Login eZug können Sie sämtliche Funktionen des digitalen Lesesaals nutzen!
Zahlreiche Unterlagen sind im digitalen Lesesaal frei und ohne Einschränkung zugänglich.
Mit dem Login via eZug haben Sie die Möglichkeit:
- Einsichtsgesuche für Unterlagen einreichen, die einer laufenden Schutzfrist unterliegen,
- Unterlagen für die physische Konsultation zu bestellen, auch jene, di einer laufenden Schutzfrist unterliegen
- Unterlagen digitalisieren lassen (= Bestellung als Reproduktion)
- Mappen (Merklisten) anzulegen
- Kontaktanfragen für nicht-öffentliche Verzeichnungseinheiten stellen
Aktuell kann das Login nur durch eZug vorgenommen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden weitere nationale eID-Dienste eingebunden, vorrangig die e-ID des Bundes (Weitere Infos https://www.eid.admin.ch/de).
Für die erstmalige Aktivierung eines eZug-Kontos müssen Sie zwingend an einer Registrierungsstelle vor Ort (auf jeder Gemeinde im Kanton Zug oder der Bibliothek Zug) erscheinen und sich mit Ihrer Identitätskarte oder Pass ausweisen. Weitere Infos finden Sie hier Zuglogin.
Über den digitalen Lesesaal können Sie in unseren Beständen selbstständig recherchieren. Wir unterscheiden dabei nicht zwischen physischen und digitalen Unterlagen. Auf jeder Verzeichnungseinheit ist erkennbar, ob ein Digitalisat vorhanden ist oder nicht. Mit dem Filter "Digital verfügbar" können Sie eine entsprechende Auswahl vornehmen.
Ausführliche Hinweise zur Suche (Suchtipps, Einschränkungen, Filter) erhalten Sie hier.
Hilfe zur Recherche
Finden Sie etwas nicht oder haben Sie eine allgemeine Anfrage? Dann verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.
Freigabe anfordern
Bei gewissen Verzeichnungseinheiten finden Sie den Vermerk: " Es existieren XXX nicht-öffentliche untergeordnete Verzeichnungseinheiten. FREIGABE ANFORDERN."
Hier können Sie die Anfragen, ob es zu einem bestimmten Thema weitere Unterlagen vorhanden sind, die sich jedoch noch innerhalb von Schutzfristen befinden und darum nicht im digitalen Lesesaal angezeigt werden.
Freigegebene Verzeichnungseinheiten finden Sie anschliessend in einer Bestellung in Ihrem Kundenkonto oben rechts.
Bestellen: Archiveinsicht im Lesesaal
Unterlagen auf Stufe Dossier oder Einzelstück können Sie zur Konsultation in den Lesesaal der Bibliothek und des Stadtarchivs bestellen. Für jene Unterlagen in laufenden Schutzfristen müssen Sie im Bestellprozess ein Einsichtsgesuch einreichen.
Hierbei geben Sie ein Thema, eine Begründung und einen Nutzungsweck an, warum Sie die entsprechende Unterlagen einsehen wollen. Bei Bedarf können Sie direkt Dokumente (Bsp. Vollmachten) einreichen.
Bestellen: Als Reproduktion
Unterlagen auf Stufe Dossier oder Einzelstück können Sie durch "Bestellen als Reproduktion" ein Digitalisat anfordern. Ohne laufende Schutzfristen sind die Unterlagen zudem bereits im Viewer exportierbar / herunterladbar.
Wir werden Ihnen die Digitalisate via Digitalem Lesesaal zukommen lassen.
In einer Bestellung können Sie mit "Kommentieren" in Kontakt mit uns treten.
Sollten wir Ihnen ein Digitalisat zur Verfügung stellen, dann können Sie dieses als "Benutzungspaket" herunterladen.
Urheberrechte
Unterlagen der Bibliothek sind unter Umständen noch urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie diese zu Publikationszwecken verwenden möchten, sind Sie für die Abklärung von allfällig noch bestehenden Urheberrechten verantwortlich.
Schutzfristen
Die Unterlagen des Stadtarchivs sind erst nach Ablauf der Schutzfristen öffentlich einsehbar. Es gelten die Bestimmungen des kantonalen Archivgesetzes, das folgende Schutzfristen vorsieht:
- Ohne Schutzfrist
- Ordentliche Schutzfrist von 30 Jahren
- Verlängerte Schutzfrist von 100 Jahren für besonders schützenswerte Personendaten
Die Schutzfristen sind bei allen Verzeichniseinheiten und Unterlagen vermerkt. Wenn Sie Unterlagen mit laufender Schutzfrist einsehen möchten, erhalten Sie im Bestellprozess automatisch die Möglichkeit, das dafür erforderliche Einsichtsgesuch einzureichen.
Jegliche Verwendung in Publikationen, für Ausstellungszwecke oder ähnliches ist zu belegen.
Bitte zitieren Sie mit "Institution, Signatur"
- Zum Beispiel: Bibliothek Zug, TD_23_1
- Zum Beispiel: Stadtarchiv Zug, F.3-2.158
Von allen Arbeiten und Publikationen, in denen Unterlagen der Bibliothek Zug oder des Stadtarchivs verwendet werden, ist der jeweiligen Institution ein Belegexemplar abzugeben.